Diese Bedingungen gelten für alle Leistungen der Tom Metallbau und Minikran e.U.

Wir möchten, dass Sie eine positive Erfahrung bei uns haben, und diese AGB tragen dazu bei, dass wir dies sicherstellen können. Bitte Lesen Sie sich diese daher sorgfältig durch.

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1. Geltungsbereich

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für sämtliche Verträge, Angebote und Leistungen zwischen Tom Metallbau & Minikran, Ponholz 20, 2851 Krumbach, FN471119Y und dem jeweiligen Kunden (Auftraggeber).
1.2. Für die Vermietung von Geräten ohne Bedienpersonal gelten vorrangig unsere besonderen Geschäftsbedingungen Gerätemiete. Diese allgemeinen AGB finden ergänzend Anwendung, soweit dort keine abweichende Regelung getroffen ist.
1.3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.
1.4. Diese AGB gelten auch für künftige Geschäftsbeziehungen, ohne dass es eines erneuten Hinweises bedarf.

2. Vertragsschluss, Angebote

2.1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet.
2.2. Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.
2.3. Angaben in Katalogen, Prospekten oder auf unserer Website sind unverbindlich und stellen kein Angebot dar.

3. Leistungsumfang

3.1. Art und Umfang der Leistung ergeben sich aus der Auftragsbestätigung bzw. dem Einzelvertrag.
3.2. Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung. Mehraufwand wird nach Aufwand verrechnet.
3.3. Für Schlossereiarbeiten und Montagen gelten – soweit einschlägig – die jeweils gültigen technischen Normen (insb. ÖNORMEN, EN-Normen) sowie die anerkannten Regeln der Technik.

4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

4.1. Der Auftraggeber stellt rechtzeitig alle erforderlichen Informationen, Unterlagen, Zugänge, Genehmigungen und Voraussetzungen zur Verfügung, die für die ordnungsgemäße Leistungserbringung notwendig sind.
4.2. Insbesondere bei Montage- und Schlossereiarbeiten hat der Auftraggeber für einen sicheren, geräumten und zugänglichen Arbeitsbereich, ausreichende Beleuchtung, Stromversorgung sowie für die Einhaltung aller behördlichen Auflagen zu sorgen.
4.3. Verzögerungen oder Mehrkosten, die auf mangelnde Mitwirkung zurückzuführen sind, gehen zu Lasten des Auftraggebers.

5. Termine, Lieferung, Leistungszeit

5.1. Vereinbarte Termine und Fristen sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich als „fix“ oder „verbindlich“ bezeichnet werden.
5.2. Bei höherer Gewalt, unvorhersehbaren Hindernissen oder Umständen, die wir nicht zu vertreten haben, verlängern sich Fristen angemessen. Wir informieren den Auftraggeber unverzüglich.
5.3. Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig, soweit dem Auftraggeber zumutbar.

6. Preise, Zahlung

6.1. Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbarten Preise. Alle Preise verstehen sich – sofern nicht anders angegeben – zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
6.2. Rechnungen sind – sofern nicht anders vereinbart – innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
6.3. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (derzeit 9,2 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz bei Unternehmern) sowie angemessene Mahnkosten zu verrechnen.
6.4. Wir sind berechtigt, angemessene Anzahlungen oder Vorauszahlungen zu verlangen.
6.5. Die Aufrechnung mit bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen ist ausgeschlossen.

7. Eigentumsvorbehalt

7.1. Gelieferte Waren und gefertigte Werkstücke bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung unser Eigentum.
7.2. Bei Verbindung oder Verarbeitung mit Sachen des Auftraggebers erwerben wir Miteigentum im Verhältnis des Rechnungswerts.
7.3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware (z. B. Pfändung) unverzüglich zu melden.

8. Gewährleistung

8.1. Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen (§§ 922 ff ABGB), soweit nachfolgend nichts anderes vereinbart ist.
8.2. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Werktagen nach Übergabe/Abnahme schriftlich zu rügen; andernfalls erlöschen Gewährleistungsansprüche insoweit.
8.3. Wir sind berechtigt, nach unserer Wahl nachzubessern oder zu ersetzen. Schlägt die Nachbesserung nach angemessener Frist fehl, stehen dem Auftraggeber Preisminderung oder – bei wesentlichen Mängeln – Wandlung zu.
8.4. Für gebrauchte Waren oder Materialien kann die Gewährleistungsfrist im Einzelfall abweichend vereinbart werden.

9. Haftung

9.1. Wir haften für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur für Personenschäden.
9.2. Die Haftung ist der Höhe nach – außer bei Personenschäden – auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden und auf die Deckungssumme unserer Betriebshaftpflichtversicherung beschränkt.
9.3. Für entgangenen Gewinn, Produktionsausfälle, Folgeschäden oder sonstige reine Vermögensschäden haften wir nicht.
9.4. Schadensersatzansprüche verjähren, soweit gesetzlich zulässig, innerhalb von 3 Jahren ab Kenntnis des Schadens.
9.5. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.

10. Schutzrechte, Pläne, Unterlagen

10.1. An Kostenvoranschlägen, Plänen, Zeichnungen und technischen Unterlagen behalten wir uns sämtliche Eigentums- und Urheberrechte vor.
10.2. Diese Unterlagen dürfen ohne unsere Zustimmung weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden.

11. Geheimhaltung

11.1. Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen, die im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt werden, geheim zu halten und nur für die vertragsgemäße Zusammenarbeit zu verwenden.
11.2. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.

12. Höhere Gewalt

12.1. Ereignisse höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Krieg, Streik, behördliche Maßnahmen, Pandemien), die die Leistungserbringung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, berechtigen beide Parteien, die betroffene Leistung für die Dauer der Behinderung auszusetzen.
12.2. Dauert die Behinderung länger als 3 Monate, kann jede Partei vom betroffenen Vertrag zurücktreten, ohne dass Schadenersatzansprüche entstehen.

13. Datenschutz

13.1. Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der Vertragsabwicklung und unter Einhaltung der DSGVO sowie des DSG verarbeitet.

14. Schlussbestimmungen

14.1. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform; dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
14.2. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
14.3. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts.
14.4. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz unseres Unternehmens.