Mietbedingungen
Tom Metallbau und Minikran e.U.
Bevor Sie einen Minikran oder Ähnliches bei der Tom Metallbau und Minikran e.U. mieten, ist es uns wichtig, dass Sie sich mit unseren Mietbedingungen vertraut machen. In unseren Mietbedingungen sind alle Informationen enthalten, die Sie benötigen, um die Anforderungen und Einschränkungen zu verstehen, die mit einer Mietung eines Minikrans bei Tom Metallbau und Minikran e.U. verbunden sind.
Wir möchten, dass Sie eine positive Mieterfahrung bei uns haben, und diese Mietbedingungen tragen dazu bei, dass wir dies sicherstellen können. Bitte Lesen Sie sich daher unsere Mietbedingungen sorgfältig durch.
Mietbedingungen als PDF herunterladen
1. Übergabe, Protokoll, Gefahrübergang
1.1. Das Gerät wird dem Mieter in betriebs- und verkehrssicherem Zustand übergeben. Der Zustand des Gerätes wird bei Übergabe
in einem Übergabeprotokoll festgehalten.
1.2. Stellt der Mieter bei Übernahme Mängel fest, hat er diese unverzüglich dem Vermieter zu melden und angemessen zu
dokumentieren (z. B. durch Fotos).
1.3. Mit Übernahme geht die Sach- und Preisgefahr sowie die Obhutspflicht auf den Mieter über.
2. Bedienberechtigung und Qualifikation
2.1. Das Gerät darf ausschließlich von fachkundigen, nachweislich unterwiesenen und für das jeweilige Gerät geschulten Personer
bedient werden. Erforderliche Nachweise (z.B. Kranschein, Staplerschein, UW/AM-VO-Unterweisung) sind auf Verlanger
vorzulegen.
2.2. Der Mieter stellt sicher, dass alle Bediener die Betriebsanleitung gelesen und verstanden haben. Eine Weitergabe/Überlassung
an Dritte bedarf unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung.
3. Einsatzbedingungen und Pflichten des Mieters
3.1. Der Mieter ist für die Eignung und Tragfähigkeit des Untergrunds, die Absicherung des Arbeitsbereichs, erforderliche
Genehmigungen, Absperrungen, Verkehrsmaßnahmen sowie die Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen und
3.2. Der Mieter hat geignete Lassauramerie bereitushelen und i. voie oreke Anschlagung, Gewichts- und Lastangaben
sowie den sicheren Betrieb verantwortlich.
3.3. Der Mieter hat die Herstellerhinweise, Betriebs- und Wartungsvorschriften einzuhalten. Unzulässige Einsätze (Überlast,
Windgrenzen, Neigung, Witterung) sind untersagt.
4. Wartung, Betriebsstoffe, Akkus
4.1. Tägliche Sicht- und Funktionskontrollen (z.B. Leckagen, Verschleiß, Sicherungen) sind durch den Mieter durchzuführen und zu
dokumentieren.
4.2. Betriebsstoffe, Ladezyklen und Ladeinfrastruktur (z.B. 230 V/16 A) stellt der Mieter bereit; falsche Betriebsstoffe sind untersagt.
Störungen sind unverzüglich zu melden; eigenmächtige Reparaturen/Veränderungen sind untersagt.
5. Schäden, Verlust, Diebstahl
5.1. Der Mieter haftet ab Übergabe bis Rückgabe für alle Schäden am Gerät, Zubehör und Dritten, soweit diese nicht auf normalen
Verschleiß zurückzuführen sind.
5.2. Bei Diebstahl, Verlust oder Vandalismus haftet der Mieter in voller Höhe; Anzeige bei der Polizei und Meldung an uns binnen 24
Stunden sind verpflichtend.
6. Versicherung und Selbstbehalt
6.1 Der Mieter ist verpflichtet, für die Dauer der Mietzeit eine ausreichende Haftpflichtversicherung (inkl. Mietsachschäden) sowie –
soweit verfügbar – eine Kaskoversicherung mit angemessenem Selbstbehalt für das Mietgerät vorzuhalten und dies auf
Verlangen nachzuweisen.
6.2. Ein vereinbarter Selbstbehalt geht zu Lasten des Mieters. Nicht gedeckte Schäden (inkl. Stillstandkosten) trägt der Mieter.
7. Haftungsbeschränkung des Vermieters
7.1. Unsere Haftung ist – außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie Personenschäden – der Höhe nach auf den
typischerweise vorhersehbaren Schaden und auf die Deckung unserer Betriebshaftpflicht beschränkt. Für Produktionsausfälle,
entgangenen Gewinn und sonstige reine Vermögensschäden haften wir nicht.
7.2. Keine Haftung für Schäden infolge unsachgemäßer Bedienung, Überschreitung der Einsatzgrenzen, fehlerhafter Lastangaben
oder nicht genehmigter Einsätze.
8. Verbotene Nutzungen
8.1. Untervermietung, Überlassung an Dritte, Verbringungen ins Ausland, Einsätze unter außergewöhnlichen Gefahren (z.B.
Abrissarbeiten, Sprengnähe) ohne unsere schriftliche Zustimmung sind untersagt.
8.2. Nutzung im öffentlichen Straßenraum nur mit erforderlichen Zulassungen/Genehmigungen.
9. Mietdauer, Rückgabe, Reinigung
9.1 Die Mietzeit beginnt mit Bereitstellung/Abholung und endet mit Eintreffen des Geräts in unserem Lager nach Rückgabeprüfung. & MINIKRAN
9.2. Das Gerät ist gereinigt und vollzählig (inkl. Zubehör, Lastmittel, Ladegeräte) zurückzugeben. Fehlteile und übermäßige
Verschmutzung werden nach Aufwand verrechnet.
9.3. Verspätete Rückgabe wird zum vereinbarten Tagessatz weiterverrechnet; darüber hinausgehende Schäden aus der Verspätung bleiben vorbehalten.
10. Prüf- und Wartungskosten nach Rückgabe
10.1. Erforderliche Prüfungen nach außergewöhnlichen Ereignissen (Überlast, Anprall, Umkippen, Wassereintritt) gehen zu Lasten
des Mieters.
10.2. Verschleiß in normalem Umfang ist mit der Miete abgegolten; darüber hinausgehender schadensbedingter Verschleiß wird
verrechnet.
11. Kaution, Zahlung, Fälligkeit
11.1 Wir sind berechtigt, vor Übergabe eine Kaution zu verlangen und die Übergabe von deren Eingang abhängig zu machen.
11.2. Miete ist – sofern nicht anders vereinbart – im Voraus fällig. Verbrauchte Ersatzteile/Betriebsstoffe, Serviceeinsätze, Transport,
Reinigungs- und Prüfkosten werden nach Aufwand abgerechnet.
12. Transport, Verladung, Abholung
12.1. Verladung/Transport durch den Mieter erfolgen auf dessen Gefahr und Verantwortung unter Einhaltung der
Ladungssicherungsvorschriften (StVO, VDI 2700 bzw. gleichwertige Normen).
12.2. Abhol- und Rückgabezeiten sind rechtzeitig anzukündigen. Wartzeiten können verrechnet werden.
13. Melde- und Mitwirkungspflichten
13.1. Unfälle, Personenschäden, Geräteschäden oder Beinaheereignisse sind uns unverzüglich zu melden und zu dokumentieren; behördliche Auflagen sind einzuhalten.
13.2. Wir sind berechtigt, das Gerät bei Gefahr im Verzug oder vertragswidrigem Gebrauch auf Kosten des Mieters stillzulegen und
abzuholen.
14. Vertragsauflösung aus wichtigem Grund
14.1. Bei Zahlungsverzug, fehlendem Versicherungsschutz, vertragswidrigem Gebrauch oder Gefährdung der Betriebssicherheit sind wir berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen und das Gerät zurückzunehmen. Ansprüche auf Miete bis zum regulären
Vertragsende sowie Schadenersatz bleiben unberührt.
15. Datenschutz, GPS/Telematik
15.1. Zum Schutz vor Diebstahl, zur Routen- und Einsatzdokumentation sowie zur Wartungsplanung kann das Gerät mit
GPS/Telematik ausgestattet sein. Die Verarbeitung erfolgt gemäß unserer Datenschutzinformation.
16. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
16.1. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist – soweit zulässig – unser Firmensitz.

